Les Anges - Association tunisienne des parents d'enfant handicapés mentaux profonds et polyhandicapés

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Die Engel - Tunesische Elternvereinigung von mental schwer- und polybehinderten Kindern

Die Vereinigung Les Anges wurde im September 1985 gegründet. Anfangs betreuten die Erzieherinnen und Erzieher die Kinder in den bescheidenen Räumlichkeiten einer mittlerweile verfallenen Abtei, doch seit 1992 sind sie in einem renovierten Gebäude im Tuniser Vorort La Marsa untergebracht. Die aus Elternteilen bestehende Direktion leitet und verwaltet den Verein, der Kinder aus allen Schichten der Bevölkerung aufnimmt. Les Anges ist eine von nur zwei existierenden Organisationen in Tunesien, die sich um schwer- und vielfachbehinderte Kinder und Jugendliche kümmern. Wie auch der AFIH, so finanzieren sich "Die Engel" ausschließlich durch staatliche Subventionen und freiwillige Zuwendungen. Der Verein hat sich als Ziel gesetzt, schwerbehinderte Kinder zu betreuen und deren Familien moralische Unterstützung zu bieten. Außerdem setzt sich der Verein für die Eingliederung der Kinder in die Gesellschaft und für die Akzeptanz in deren Familienkreis ein.

Die medizinische und soziale Betreuung der zur Zeit 42 Kinder und Jugendlichen des Pflegeheimes übernimmt ein 15-köpfiges Erzieher- und Spezialistenteam. Neben mehreren Betreuern arbeiten zwei Bewegungstherapeutinnen und eine Logopädin mit den schwerbehinderten Kindern, um deren Autonomie zur Bewältigung der alltäglichen Bedürfnisse zu verbessern. Durch Spiele, Musik und Farben versuchen sie den Kindern das schwere Lebensschicksal zu vereinfachen und angenehmer zu gestalten, denn leider können nur kleine Fortschritte erzielt werden.

Tätigkeiten und Arbeitszeit der Dienstleistenden

Die Dienstleistenden haben verschiedene Aufgabenbereiche. Sie animieren und unterhalten die Kinder, erziehen sie und helfen ihnen beim Essen, Anziehen oder bei ihrer Körperpflege. Darüber hinaus sind die Dienstleistenden als Hauswart tätig, denn im Heim gibt es nur weibliche Mitarbeiter, die ausschließlich um die Fürsorge der Kinder bemüht sind und schweren bzw. körperlichen Tätigkeiten nur teilweise nachgehen können. Die Dienstleistenden erwarten daher nicht nur erzieherische Aufgaben, sondern auch handwerkliche und technische Arbeiten. Zum Beispiel ist die Einrichtung von einer ausgedehnten Grünanlage umgeben, die jedoch seit Beginn der Nutzung des Gebäudes nie gepflegt wurde. Durch einen intensiven Arbeitseinsatz könnte ein angenehmer, natürlicher Spiel- und Bewegungsraum für die Kinder geschaffen werden.

Gearbeitet wird von Montag bis Freitag, von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die Dienstleistenden werden als voll- und gleichwertige Mitarbeiter angesehen und haben somit die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Kollegen.