Association des Parents et Amis des Handicapés de Tunisie (APAHT)

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Verein der Eltern und Freunde der Behinderten Tunesiens

Die APAHT wurde am 4. Februar 1985 gegründet und zählt heute zu den größten gemeinnützigen Organisationen, die in Tunesien im Bereich der Behindertenbetreuung tätig sind. Die APAHT wendet sich mit ihrem Betreuungsangebot an leicht und mittelschwer geistig und körperlich behinderte Jugendliche. Die APAHT ist eine regierungsunabhängige Organisation. Sie finanziert sich sowohl aus staatlichen Fördermitteln als auch aus privaten Spenden. Die amerikanische Botschaft in Tunesien hat den Bau mehrerer Zentren ebenfalls großzügig unterstützt.

Die APAHT hat sich verschiedene Ziele gesetzt. Primär möchte sie den behinderten Jugendlichen eine bessere Integration in die Gesellschaft und eine Eingliederung in das Berufsleben ermöglichen. Des Weiteren versucht der Verein durch Information und Prävention möglichen Behinderungen vorzubeugen. Außerdem soll die Auffassung gegenüber Behinderten verbessert und die Wahrnehmung für ihre Fähigkeiten geschärft werden.

Der Verein mit Hauptsitz in Tunis gliedert sich in 12 Sektionen und betreibt 15 Zentren in ganz Tunesien. Das Betreuungsangebot reicht von integrativen Kindergärten über Tagesschulen und berufsvorbereitende Einrichtungen bis hin zu einem therapeutischen Bauernhof, auf dem die Jugendlichen unter Anleitung selbst Landwirtschaft betreiben und durch den Verkauf der Erzeugnisse die Einrichtung finanzieren.

Freiwillige soziale Dienste in Tunesien mit El Qantara - Die Brücke e. V.
Freiwillige soziale Dienste in Tunesien mit El Qantara - Die Brücke e. V.

Tätigkeiten und Arbeitszeit der Dienstleistenden

Die Dienstleistenden werden während ihrer Dienstzeit in den Zentren der APAHT eingesetzt, in denen der Bedarf an Hilfskräften am nötigsten ist. Ihre Hauptaufgaben bleiben immer die Betreuung und Unterstützung der geistig behinderten Kinder und Jugendlichen während ihrer Zeit in den Zentren. Dazu kommen hausmeisterliche Tätigkeiten. Die Dienstleistenden helfen je nach ihren Möglichkeiten.

Die Arbeitszeiten der Dienstleistenden sind denen des restlichen Personals angeglichen. Am Wochenende und an den üblichen Feier- und Ferientagen sind die Dienstleistenden wie ihre Kollegen von der Arbeit freigestellt. Durch diese Arbeitsregelung wird ein erstes Zugehörigkeitsgefühl erzielt.