Der andere Dienst im Ausland (ADiA)
Mit dem 7. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 19. März 1956 wurde in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht für Männer eingeführt. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass alle tauglichen Männer einen Militärdienst leisten müssen, denn im Wehrpflichtgesetz vom Juli 1956 heißt es in § 25: Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb den Kriegsdienst an der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten.
Dies ist in aller Regel der Zivildienst, den die ersten anerkannten Kriegsdienstverweigerer im April 1961 antraten. Doch zum Zivildienst in Deutschland gibt es mittlerweile Alternativen: Eine davon ist der andere Dienst im Ausland (ADiA), der am 13. Juni 1986 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wurde, als der § 14b neu in das Zivildienstgesetz eingefügt wurde: Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem anerkannten Träger zur Leistung eines vor Vollendung des 25. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der das friedliche Zusammenleben der Völker fördern will und mindestens zwei Monate länger dauert als der Zivildienst, den sie sonst zu leisten hätten, vertraglich verpflichtet haben.
Dabei ist der ADiA kein Zivildienst im Sinne des Gesetzes und somit kein Zivildienst im Ausland, sondern ein Ersatzdienst für den Zivildienst mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, der lediglich von der Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes befreit. Der anerkannte Kriegsdienstverweigerer muss sich dazu bei einem Projektträger auf der Grundlage eines frei zu vereinbarenden privatrechtlichen Vertrags verpflichtet haben, den ADiA zu leisten.
Obwohl der ADiA offiziell erst seit 1986 existiert, haben bereits ab 1970 anerkannt Kriegsdienstverweigerer die Möglichkeit gehabt, einen Ersatzdienst im Ausland ähnlich des ADiA zu leisten. Er ist entstanden aus den Bemühungen junger Deutscher, über freiwillige, soziale Tätigkeiten in den Siegerstaaten des Zweiten Weltkrieges und in Israel aktiv zur Völkerverständigung beizutragen und somit persönlich einen Teil deutscher Wiedergutmachung zu leisten. Dies wurde durch sog. Unabkömmlichkeitsstellung ermöglicht, von der bis zur offiziellen Einführung des ADiA fast 1400 anerkannte Kriegsdienstverweigerer Gebrauch gemacht haben.